Hundeabgabe
€ 55,00 für einen Hund
€ 80,00 für jeden weiteren Hund
€ 20,00 für geprüfte Jagdhunde u. Wachhunde
Info zum OÖ. Hundehaltegesetz
Anmeldung am Gemeindeamt
Wenn der Hund älter als 12 Wochen ist, muss dieser am Hauptwohnsitzgemeindeamt binnen 3 Tagen schriftlich angmeldet werden.
Bei der Anmeldung des Hundes ist erforderlich:
1. Angabe der Chip-Nummer
2. Haftpflichtversicherungsnachweis lt. Oö.Hundehaltergesetz
(Deckungssumme mind. € 730.000,00)
3. Sachkundenachweis oder einen Nachweis über eine absolvierte Hundeausbildung.
Bei der Anmeldung erhält der/die HundehalterIn von der Behörde eine Hundemarke zum Preis von € 2,00. Diese ist am Halsband des Hundes gut sichtbar anzubringen.
Weiters werden alle HundehalterInnen gebeten, sich an die Maulkorb- und Leinenpflicht zu halten und zwar in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderspielplätzen, Einkaufszentren, Gaststätten, Badeanlagen, Veranstaltungen u. bei größeren Menschansammlungen.
Im Ortsgebiet an öffentlichen Orten besteht Maulkorb- oder Leinenpflicht.
Ein diesbezügliches Handbuch zum oö. Hundehaltegesetz liegt in der Gemeinde für Sie auf.
Guter Tipp!
Sachkundekurse werden im Stadtamt Bad Hall von Tierärztin
Fr. Dr. Schoder und Wolfgang Fellner abgehalten.
Anmeldung bei Fr. Dr.Schoder unter Tel.Nr. 07258/5777
Dr. Starzengruberstr. 26, 4540 Bad Hall, oder am Stadtamt Tel. 07258/7755
Hundeschule:
Kurse bietet der SVÖ Bad Hall an, ausgebildet werden alle Rassen
Obmann: Wolfgang Fellner: Tel. 0676/4954981
Infos auf der Homepage unter www.svoe-badhall.at
mehr Informationen unter: www.land-oberoesterreich.gv.at
Themen: Sicherheit u. Ordnung / OÖ. Verwaltungspolizei / OÖ. Hundehaltegesetz