Volksbegehren

Befragung

 
Derzeit können auch für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden (Stand 16.01.2024):

  • BARGELD-Zahlung: Obergrenze JA!
  • Stromversorgung statt BLACKOUT
  • Bestes Österreich: BÜRGERBETEILIGUNG
  • Bestes Regierungssystem einführen
  • für leistbares Leben
  • Pflege attraktiv machen
  • für mRNA-freie Bluttransfusionen
  • Bestes Österreich: DEMOKRATIEKULTUR
  • Bestes Österreich: Bürger-Hunderter
  • Mittelschicht entlasten
  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • ENERGIE-Volksbegehren
  • Unternehmen aufblühen lassen
  • PKW besser nutzen
  • KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben
  • Erdgas-Fracking NEIN
  • Kindheit ohne mRNA-Impfstoffe
  • Generische-Maskulinum-Volksbegehren
  • RUSSLAND-Sanktionen: JA!
  • RUSSLAND-Sanktionen: Nein!
  • Für obligatorische Volksabstimmungen
  • Für fakultative Volksabstimmungen
  • GEMEINDE-Volksabstimmungen
  • Insekten-Lebensmittelkennzeichnung
  • ORF-Volksbegehren
  • Vorsitz der EU-Kommission
  • Erlebnisfreudvolle MAMAS daheim
  • Lohngleichstellung der Grundwehrdiener
  • Alleinerziehende unterstützen
  • Kinderarmut bekämpfen
  • Bodenversiegelung drastisch reduzieren
  • VORSITZ des Nationalrates
  • DIREKTWAHL der Landesregierung
  • DIREKTWAHL DER Gemeindevorstände
  • Pensionisten Volksbegehren
  • Rettung der Sozialmärkte
  • Mietwucher bestrafen
  • Katastrophenschutz Volksbegehren
  • Artenschutz Volksbegehren
  • Kein ORF-Beitrag
  • EU-Austritt: JA!
  • EU-Austritt: NEIN!
  • DIREKTE Demokratie JETZT! 
  • Wohnungskosten wirksam reduzieren
  • Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
  • HEIMATSCHUTZ-Volksbegehren 
  • Schilling statt Teuro
  • Initiative Gleichberechtigung Wehrpflicht
  • BARGELD ALS GRUNDRECHT
  • Schutz der Privatadresse
  • Politikerprivilegien abschaffen - Nebenerwerbseinkommen
  • KI - Grundrechte einführen
  • ORF VOLKSBEFRAGUNG JETZT
  • Genderzwang verbieten - Volksbegehren
  • Leben ohne Klimalügen!
  • Feuerwehr Volksbegehren - Umsatzsteuerrückerstattung
  • Abtreibungspille rezeptfrei
  • Abtreibungs-Strafgesetz-Paragraphen streichen
  • GRATIS Verhütung
  • Inflationssenkungsgesetz FÜR Österreicher!
  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
  • Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik 
  • Keine BARGELD-Obergrenze
  • Kein ORF-Zwangsbeitrag 
  • WHO-Austritt JETZT
  • Tierschutz einforderbar machen
  • Energieangebot erweitern
  • Absicherung Pensionssystem JETZT!
  • Strafmündigkeit senken!
  • Gleichbehandlung für Verheiratete
  • Transparenz im Parlament
  • ORF-Gehälter beschränken!
  • Polizei - kritischer Personalmangel
  • Wahlbeteiligung bestimmt Parteienförderung
  • Stoppt SKY SHIELD
  • Abschaffung der Sommerzeit
  • AUSTRITT EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION  
  • Karfreitag - Feiertag für Alle
  • Tempolimit-Volksbefragung
  • Stromkostensenkung durch Patentförderänderungsgesetz

Näheres zu den einzelnen Volksbegehren >>> http://www.bmi.gv.at/411/


Unterstützungserklärungen

Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. 

Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.

 

Wie kommt es zu einem Volksbegehren?

Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufgelegt werden kann (Eintragungsverfahren), ist ein gesetzlich genau vorgeschriebene Vorgehensweise erforderlich.

  1. Anmeldung (Registrierung)
    Der erste Schritt ist die Anmeldung beim Bundesminister für Inneres.
     
  2. Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“)
    Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden – und zwar (neu ab 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet.
     
  3. Vorlage eines Einleitungsantrages
    Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (zumindest 8.401) getätigt, so können die Antragsteller eines Volksbegehrens jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesminister für Inneres einbringen.
     
  4. Eintragungsverfahren
    Wird dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens vom Bundesminister für Inneres stattgegeben, so ist ein Eintragungszeitraum im Ausmaß von acht aufeinanderfolgenden Tagen festzusetzen und auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet zu verlautbaren.

Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

 

Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?

Als Stimmberechtigter können Sie Sie innerhalb des Eintragungszeitraums Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

  • in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift 
    (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
     
  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).
    >>> https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerservice der Gemeinde Adlwang oder
das Bundesministerium für Inneres.

10.06.2021