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Hinweis
Die Volksbegehren "ORF-Haushaltsabgabe NEIN", "Autovolksbegehren: Kosten runter!" und "Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"
können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.
Zu diesen Volksbegehren wurde ein Einleitungsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde.
Zu dem Volksbegehren
Für ein Bundes-Jagdgesetz wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Diesem Einleitungsantrag wurde nicht stattgegeben.
Derzeit können auch für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden (Stand 04.04.2025):
Näheres zu den einzelnen Volksbegehren >>> http://www.bmi.gv.at/411/
Unterstützungserklärungen
Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben.
Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.
Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufgelegt werden kann (Eintragungsverfahren), ist ein gesetzlich genau vorgeschriebene Vorgehensweise erforderlich.
Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.
Als Stimmberechtigter können Sie Sie innerhalb des Eintragungszeitraums Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerservice der Gemeinde Adlwang oderdas Bundesministerium für Inneres.
10.06.2021