Volksbegehren

Befragung

Hinweis

Die Volksbegehren "Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl", "Karfreitag-Feiertag für Alle", "Polizei - kritischer Personalmangel", 

"Transparenz im Parlament" und "GRATIS Verhütung" können im Eintragungszeitraum vom 15. Juni bis 22. Juni 2026 unterschrieben werden. 

Zu diesen Volksbegehren wurde ein Einleitungsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde.


Zu dem Volksbegehren

Für ein Bundes-Jagdgesetz wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Diesem Einleitungsantrag wurde nicht stattgegeben. 


Derzeit können auch für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden (Stand 04.04.2025):

  • Kampfhunderassen: Zuchtverbot/Importverbot
  • Einschränkung privates Feuerwerk
  • Bitcoin für Österreich
  • Vereinbarkeit Studium - Arbeit
  • flächendeckendes privates Böllerverbot
  • Smartmeter-Diktatur beenden!
  • SOS Pflege!
  • Nie wieder Krieg
  • Mountainbiken Freies WEGERECHT
  • Insektenverbot im Essen
  • THC-Grenzwert Anpassung
  • FRIEDENSPOLITIK statt KRIEG
  • Kinderschutz jetzt!
  • Nummerntafeln für Fahrräder
  • Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige   
  • Anerkennung Staat Palästina
  • Pensionsantrittsalter muss bleiben
  • Karenzbegehren
  • Neue gerechte Firmenzielsetzung
  • Erdverkabelung statt Monstermasten
  • Abtreibungs-Strafgesetz-Paragraphen streichen: Neu
  • Abtreibungspille rezeptfrei: Neu
  • Fahrschulinsolvenz - Fahrschüler schützen
  • NEUWAHL - Volksbegehren
  • Auflösung der Bundesländer 
  • Stopp den Pflegeraub!
  • Unbewaffnete Neutralität
  • Pensionisten Volksbegehren
  • ÖSTERREICH - sparsam, modern
  • Spritpreis sofort begrenzen

Näheres zu den einzelnen Volksbegehren >>> http://www.bmi.gv.at/411/


Unterstützungserklärungen

Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. 

Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.

 

Wie kommt es zu einem Volksbegehren?

Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufgelegt werden kann (Eintragungsverfahren), ist ein gesetzlich genau vorgeschriebene Vorgehensweise erforderlich.

  1. Anmeldung (Registrierung)
    Der erste Schritt ist die Anmeldung beim Bundesminister für Inneres.
     
  2. Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“)
    Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden – und zwar (neu ab 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet.
     
  3. Vorlage eines Einleitungsantrages
    Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (zumindest 8.401) getätigt, so können die Antragsteller eines Volksbegehrens jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesminister für Inneres einbringen.
     
  4. Eintragungsverfahren
    Wird dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens vom Bundesminister für Inneres stattgegeben, so ist ein Eintragungszeitraum im Ausmaß von acht aufeinanderfolgenden Tagen festzusetzen und auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet zu verlautbaren.

Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

 

Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?

Als Stimmberechtigter können Sie Sie innerhalb des Eintragungszeitraums Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

  • in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift 
    (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
     
  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).
    >>> https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerservice der Gemeinde Adlwang oder
das Bundesministerium für Inneres.

10.06.2021